Die Antwort in Kürze
In Mecklenburg-Vorpommern brauchst du für Suchgeräte, die Bodendenkmale auffinden können, eine Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde; vorsätzliches Suchen ohne sie ist strafbar. Das Schatzregal gilt eingeschränkt, etwa bei ungenehmigten Nachforschungen. Funde meldest du unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde, die sie an die Denkmalfachbehörde weitergibt.
Inhalt dieser Seite
- Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick
- Brauchst du in Mecklenburg-Vorpommern eine Genehmigung?
- Schatzregal: Wem gehört der Fund?
- Fund melden: an wen und wie schnell?
- Besonderheiten und Strand
- Der Fund: Schritt für Schritt
- Kampfmittel in Mecklenburg-Vorpommern
- Eigentümer und Wald
- Die Nachbarländer
- Fazit: Sondeln in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick
Das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) macht die Sache in einem Punkt streng: Schon der Einsatz von Suchgeräten kann genehmigungspflichtig sein. Die Übersicht:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Genehmigung | Ja. Wer Mess- und Suchgeräte verwendet, die Bodendenkmale auffinden können, oder gezielt nach Denkmalen nachforscht, braucht eine Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde. |
| Schatzregal | Ja, eingeschränkt (§ 13 DSchG M-V). |
| Fundmeldung | Unverzüglich an die untere Denkmalschutzbehörde, die an die Denkmalfachbehörde weiterleitet (§ 11). |
| Frist | Fund und Fundstelle bleiben bis fünf Werktage nach Zugang der Anzeige unverändert, bei schriftlicher Anzeige längstens eine Woche. |
| Behörde | Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (Startseite) |
| Rechtsgrundlage | §§ 11, 12, 13 und 26 DSchG M-V |
Keine Rechtsberatung: Diese Seite fasst Gesetze und Behördenangaben zusammen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind nur der aktuelle Gesetzestext und die Auskunft der zuständigen Behörde. Den Überblick über alle Länder findest du unter Rechtslage beim Sondeln.
Brauchst du in Mecklenburg-Vorpommern eine Genehmigung?
Ja. § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 DSchG M-V verlangt eine Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde für zwei Fälle: wer Mess- und Suchgeräte verwendet, die Bodendenkmale auffinden können, und wer mit dem Ziel nachforscht, Denkmale zu entdecken. Ein Metalldetektor ist ein solches Suchgerät. Ausgenommen sind nur übliche Sonare und Echolote auf Wasserfahrzeugen.
Wichtig ist, was das Gesetz an Folgen vorsieht: Wer vorsätzlich ohne Genehmigung sucht, macht sich nach § 26 Absatz 1 Nummer 2 strafbar. Die Strafe reicht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das ist härter als in Ländern, in denen nur eine Ordnungswidrigkeit droht.
Wie du die Nachforschungsgenehmigung beantragst, können wir für Mecklenburg-Vorpommern nicht belegen: Die Internetseite des Landesamts war bei unserer Prüfung nicht erreichbar. Wir verlinken deshalb nur die Startseite und erfinden keinen Antragsweg. Was belegt ist:
- Genehmigung vorab klären: Frage bei der Denkmalschutzbehörde nach, bevor du mit dem Gerät losziehst. Die Pflicht knüpft laut Gesetz an das Verwenden des Suchgeräts an.
- Eigentümer fragen: Zusätzlich brauchst du die Zustimmung des Grundeigentümers (§ 903 BGB).
- Fund melden: Siehe Abschnitt „Fund melden“.
Gebühren, Formulare und Kurse für Mecklenburg-Vorpommern haben wir nicht belegt. Allgemeines zu Anträgen steht unter Genehmigung zum Sondeln.
Schatzregal: Wem gehört der Fund?
Das Schatzregal gilt in Mecklenburg-Vorpommern eingeschränkt. Nach § 13 DSchG M-V gehört ein Fund dem Land, wenn er bei staatlichen Nachforschungen, in einem Grabungsschutzgebiet oder bei ungenehmigten Grabungen oder Nachforschungen entdeckt wird, oder wenn er von hervorragendem wissenschaftlichem Wert ist.
Alle übrigen Fälle regelt § 984 BGB. Danach gehört ein Schatz je zur Hälfte dem Entdecker und dem Eigentümer der Sache, in der er lag (Hadrianische Teilung). Ein Landesschatzregal geht der Bundesregel vor. Für dich bedeutet das: Wer ohne Genehmigung sucht, riskiert nicht nur die Strafe, sondern auch den Fund selbst. Seit wann das Schatzregal im Land gilt, ist nicht belegt. Die Zusammenhänge erklärt Fundmeldung und Schatzregal.
Fund melden: an wen und wie schnell?
Die Anzeige geht nach § 11 DSchG M-V unverzüglich an die untere Denkmalschutzbehörde. Sie leitet die Meldung an die Denkmalfachbehörde weiter. Fund und Fundstelle lässt du unverändert, und zwar bis fünf Werktage nach Zugang der Anzeige. Meldest du schriftlich, gilt längstens eine Woche.
Anzeigepflichtig sind laut § 11 Absatz 1 Nummer 4 auch zufällige Zeugen, die die Bedeutung des Fundes erkennen. Wer zufällig dabei ist, kann sich also nicht darauf berufen, den Fund nicht gemacht zu haben. Notiere Ort und Lage, mache ein Foto und lass die Stelle in Ruhe.
Besonderheiten und Strand
Belegt ist für das Land die Anzeigepflicht der zufälligen Zeugen aus dem vorigen Abschnitt. Weitere Besonderheiten, Kurse oder Programme für Sondengänger können wir nicht belegen.
Mecklenburg-Vorpommern hat eine lange Küste. Eine eigene Regel für den Ostseestrand konnten wir allerdings nicht belegen. Der Gesetzestext knüpft die Genehmigung an das Suchgerät, nicht an einen bestimmten Ort. Rechne deshalb nicht mit einer Strandausnahme, sondern frage nach. Allgemeine Hinweise zur Strandsuche gibt der Ratgeber Metalldetektor am Strand.
Der Fund: Schritt für Schritt
Weil Suchen ohne Genehmigung hier strafbar sein kann, gehst du beim Fund besonders sauber vor. Das Gesetz gibt die Eckpunkte vor:
- Nicht weitergraben: Liegt ein Denkmal nahe, bleibt die Stelle, wie sie ist.
- Festhalten: Mach ein Foto und notiere Ort und Lage.
- Anzeigen: Gib die Meldung unverzüglich bei der unteren Denkmalschutzbehörde ab, am besten schriftlich.
- Fristen einhalten: Fund und Fundstelle bleiben bis fünf Werktage nach Zugang der Anzeige unverändert, bei schriftlicher Anzeige längstens eine Woche.
Frisch Verlorenes, etwa ein Ehering am Strand oder ein Schlüssel im Park, ist kein Bodendenkmal, sondern eine verlorene Sache. Nach § 965 BGB zeigst du sie oberhalb der Bagatellgrenze unverzüglich dem Verlierer oder der zuständigen Behörde an. Den Finderlohn regelt § 971 BGB. Hinweise zur Suche gibt der Ratgeber Ring verloren: so findest du ihn wieder.
Daneben gilt das allgemeine Strafrecht: Wer eine fremde Sache rechtswidrig behält, begeht Unterschlagung (§ 246 StGB). Wer fremde Sachen beschädigt, macht sich nach § 303 StGB strafbar, bei öffentlichen Denkmälern nach § 304 StGB.
Kampfmittel in Mecklenburg-Vorpommern
Der Dienst heißt Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern. Die Behörde dahinter ist nur über ein Gutachten belegt: Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags sind die Kommunen als Ordnungsbehörden und das Landesamt für Katastrophenschutz als Sonderordnungsbehörde zuständig. Ob diese Zuordnung heute noch so lautet, konnten wir nicht prüfen. Verlass dich im Fall der Fälle auf die Polizei unter 110, sie informiert den zuständigen Dienst.
Munition oder Kampfmittel gefunden? Nicht anfassen, nicht bewegen, nicht weiter graben. Stelle markieren, Abstand halten und sofort die Polizei unter 110 verständigen – sie informiert den zuständigen Kampfmittelräumdienst.
Mehr dazu unter Munition und Kampfmittel beim Sondeln.
Eigentümer und Wald
Fremder Boden bleibt fremder Boden: Nach § 903 BGB darf der Eigentümer andere ausschließen, und die denkmalrechtliche Genehmigung ersetzt seine Zustimmung nicht. Für den Wald erlaubt § 14 BWaldG das Betreten zur Erholung, aber keine Sondensuche. Das Landeswaldgesetz haben wir nicht ausgewertet.
Die Nachbarländer
- Schleswig-Holstein: Das Archäologische Landesamt erteilt für ausgewiesene Badestrände eine generelle Strandsuchgenehmigung ohne Sachkundenachweis.
- Niedersachsen: Ein Theoriekurs am Landesamt für Denkmalpflege ist wesentliche Voraussetzung für die Suchgenehmigung.
- Brandenburg: Die Erlaubnis erteilt die Denkmalfachbehörde, und die Suche ohne sie gilt dort als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat.
Die Sondel-Karte zeigt alle Länder im Vergleich.
Fazit: Sondeln in Mecklenburg-Vorpommern
Hier ist die Genehmigung kein Formalismus: Wer vorsätzlich ohne sie sucht, begeht eine Straftat. Frage vor der ersten Tour nach, melde Funde unverzüglich bei der unteren Denkmalschutzbehörde und halte Abstand von Munition. Den Rahmen für faires Suchen beschreibt der Sondel-Kodex. Wenn du erst ein Gerät brauchst, hilft Metalldetektoren für Anfänger.
Häufige Fragen
Wo darf man in Mecklenburg-Vorpommern ohne Genehmigung sondeln?
Das Gesetz verlangt eine Genehmigung für jeden, der Suchgeräte verwendet, die Bodendenkmale auffinden können (§ 12 DSchG M-V). Ausgenommen sind nur übliche Sonare und Echolote auf Wasserfahrzeugen. Eine Fläche, auf der du ohne Genehmigung sondeln darfst, nennt uns keine Quelle.
Was kostet eine Sondelgenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?
Das wissen wir nicht. Gebühren sind nicht einheitlich veröffentlicht, und die Seite des Landesamts war bei unserer Prüfung nicht erreichbar. Frage die Denkmalschutzbehörde direkt nach Kosten und Antragsweg.
Was passiert, wenn ich in Mecklenburg-Vorpommern ohne Genehmigung sondle?
Vorsätzliches Suchen ohne Genehmigung ist nach § 26 Absatz 1 Nummer 2 DSchG M-V eine Straftat. Vorgesehen sind Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Ein Fund bei ungenehmigten Nachforschungen gehört außerdem dem Land.
Muss ich jeden Fund in Mecklenburg-Vorpommern melden?
Du meldest Funde, die Denkmale sein können, unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde (§ 11 DSchG M-V). Auch zufällige Zeugen, die die Bedeutung erkennen, sind anzeigepflichtig. Fund und Fundstelle bleiben bis fünf Werktage nach Zugang der Anzeige unverändert.
Darf ich an der Ostsee oder im Wald sondeln?
Eine eigene Regel für den Ostseestrand oder den Wald haben wir nicht belegt. Die Genehmigungspflicht knüpft am Suchgerät an. Im Wald kommt die Zustimmung des Eigentümers dazu; das Bundeswaldgesetz erlaubt nur das Betreten zur Erholung.
Wen rufe ich bei einem Munitionsfund in Mecklenburg-Vorpommern?
Rufe die Polizei unter 110. Sie verständigt den zuständigen Dienst. Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags sind Kommunen und das Landesamt für Katastrophenschutz zuständig, die aktuelle Bezeichnung ist unbelegt. Fasse Munition nie an.
Quellen & Stand
- DSchG M-V, landesrecht-mv.de (Abrufdatum 20.10.2026)
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (Abrufdatum 20.10.2026)
- Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Kampfmittelaltlasten in Deutschland – Ein Überblick (WD 2 – 3000 – 032/22) (Abrufdatum 20.10.2026)
- § 984 BGB: Schatzfund (Abrufdatum 20.10.2026)
Diese Seite ist eine redaktionelle Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Gesetze und die Auskunft der zuständigen Behörde. Letzte Prüfung: 20. Oktober 2026.
Passende Empfehlungen Anzeige
*Provisionslinks. Werbehinweis







