Sondeln ist ein Hobby mit Verantwortung. Der Sondel-Kodex fasst in zehn Regeln zusammen, wie du fair, legal und sicher suchst. Er ersetzt kein Gesetz, aber er beschreibt die Haltung, mit der wir auf dieser Seite arbeiten. Jede Regel hat eine kurze Begründung, damit du sie nicht nur befolgst, sondern verstehst. Die Regeln je Bundesland findest du auf der Sondel-Karte.
1. Frag den Eigentümer
Suche nie ohne Erlaubnis auf fremdem Grund. Jede Fläche gehört jemandem, auch Acker, Wiese und Wald. Hol dir die Zustimmung des Eigentümers oder Pächters ein, am besten schriftlich. Das schützt dich vor Ärger, und es zeigt Respekt. Ohne Erlaubnis kann Graben als Sachbeschädigung gelten. Frag auch, wo und wie tief du graben darfst, und halte jede Absprache ein. Wer verlässlich ist, darf meist wiederkommen.
2. Hol die Genehmigung ein
Denkmalschutz ist Ländersache. In fast allen Ländern brauchst du für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern eine Nachforschungsgenehmigung. Informiere dich vorher bei der zuständigen Behörde, wie es in deinem Land läuft. Die Schritte erklärt Genehmigung zum Sondeln.
Recht: Wer ohne nötige Genehmigung sucht, riskiert Bußgelder und den Verlust der Funde. Das ist keine Rechtsberatung. Den Überblick bietet Rechtslage beim Sondeln.
3. Meide Bodendenkmäler, Schutzgebiete und Grabungsschutzgebiete
Ein Bodendenkmal verliert seinen Wert, sobald jemand ohne Dokumentation darin gräbt. In Schutzgebieten gelten oft Betretungs- und Grabungsverbote, und manche Länder weisen Grabungsschutzgebiete aus, in denen Eingriffe in den Boden besonders streng geregelt sind. Klär vorab bei der Behörde, ob deine Fläche betroffen ist. Im Zweifel suchst du dort nicht. Auch bei Schlachtfeldern, Friedhöfen und Gedenkorten gilt: Hier hat die Suche nichts verloren. Die zuständige Denkmalbehörde gibt Auskunft, ob eine Fläche als Bodendenkmal erfasst ist.
4. Melde deine Funde
Archäologische Funde und mögliche Bodendenkmäler gehören gemeldet. Ein Fund ohne Fundstelle ist für die Forschung fast wertlos, denn die Umstände erzählen die Geschichte: Erdverfärbungen, Fundkonzentrationen, Tiefe. Notiere den Fundort genau, bewahre das Stück unrestauriert auf und verpacke es beschriftet. Wie die Meldung funktioniert, steht unter Fundmeldung und Schatzregal. Stößt du auf einen ungestörten Zusammenhang, etwa eine Grube oder ein Grab, lass die Funde im Boden und melde die Stelle.
5. Fass Kampfmittel nicht an und ruf die 110
Im Boden liegen Munition und Blindgänger aus den Weltkriegen, auch Jahrzehnte später noch. Sie können ohne Vorwarnung explodieren. Berühre verdächtige Gegenstände nicht, bewege sie nicht, sichere die Stelle in großem Abstand und ruf die Polizei über 110.
Munition oder Kampfmittel gefunden? Nicht anfassen, nicht bewegen, nicht weiter graben. Stelle markieren, Abstand halten und sofort die Polizei unter 110 verständigen – sie informiert den zuständigen Kampfmittelräumdienst.
6. Schließe die Löcher und leg die Grasnarbe zurück
Stich kleine Soden aus und setze sie nach der Bergung wieder ein. Verfüll jedes Loch, bis die Fläche aussieht wie vorher. Offene Löcher verletzen Weidetiere, Spaziergänger und Landmaschinen, und sie kosten dich die Erlaubnis für die nächste Tour. Ein Pinpointer hilft dir, das Objekt genau zu orten und nur ein kleines Loch zu graben.
7. Nimm Müll mit
Alles, was du ausgräbst und was nicht archäologisch ist, nimmst du mit: Kronkorken, Alufolie, Draht. Verdächtige Metallteile, die nach Munition aussehen, lässt du liegen (Regel 5). Eine Fundtasche für Müll gehört zur Grundausstattung. Jeder Müllfund ist ein Stück Boden, das sauberer wird, und es macht die Szene bei Eigentümern beliebter.
8. Nimm Rücksicht auf Natur, Brut- und Setzzeit und Feldfrüchte
Im Frühjahr und Sommer brauchen brütende Vögel und Jungtiere Ruhe. Meide in dieser Zeit Hecken, Waldränder und Wiesen, auf denen Tiere nisten oder Junge führen. Tritt keine Feldfrüchte nieder und suche auf bestellten Äckern nur nach Absprache mit dem Landwirt. Was du beschädigst, kostet jemand anderen Arbeit und Geld. Lass Weidetore so, wie du sie vorgefunden hast, und halte Abstand zu Wildtieren.
9. Veröffentliche keine Fundorte von Bodendenkmälern und handle nicht mit Bodenfunden
Teile nie Koordinaten von Bodendenkmälern. Raubgräber lesen mit, und ein veröffentlichter Fundort kann eine Stelle zerstören. Bodenfunde, die dem Schatzregal unterliegen, gehören dem Land. Auch sonst gilt: Erst melden und klären, dann alles Weitere. Der Handel mit Bodenfunden aus ungeklärter Herkunft schadet der Forschung und der Szene.
10. Teile Wissen und arbeite mit den Landesämtern zusammen
Archäologie lebt vom Austausch. Sprich mit der Denkmalbehörde, bevor du losziehst, und frag, welche Unterstützung gewünscht ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begrüßt ehrenamtliches Engagement ausdrücklich. Es zählt das reine Suchen mit der Metallsonde allerdings nicht zu den gewünschten Formen der Mitwirkung und hält eine optische Begehung kleiner, klar umgrenzter Gebiete für sinnvoller. Sondengänger handeln dort nicht im Auftrag des Amts. Informiere dich also, wie dein Landesamt die Zusammenarbeit sieht, und halte dich daran. Bietet das Amt Beratung oder Austausch mit Ehrenamtlichen an, nimm sie wahr. Wer Funde sauber dokumentiert und meldet, hilft der Forschung und stärkt das Vertrauen in die ganze Szene.
Wie du den Kodex nutzt
Lies die Regeln vor jeder Tour noch einmal durch und nimm sie ernst, auch wenn niemand zusieht. Der Ruf der gesamten Szene hängt am Verhalten jedes Einzelnen. Viele Streitfälle zwischen Sondengängern, Eigentümern und Behörden entstehen, weil eine dieser zehn Regeln übersehen wurde. Eine Checkliste für den Start findest du unter Checkliste für die erste Sondeltour.
Häufige Fragen
Gibt es einen Ehrenkodex für Sondengänger?
Ja. Der Sondel-Kodex dieser Seite fasst zehn Regeln zusammen: Eigentümer fragen, Genehmigung einholen, Schutzflächen meiden, Funde melden, Kampfmittel nicht berühren, Löcher schließen, Müll mitnehmen, Natur schonen, keine Fundorte veröffentlichen und mit den Landesämtern zusammenarbeiten.
Muss ich jeden Fund melden?
Melden musst du archäologische Funde und mögliche Bodendenkmäler. Wer im Land genau meldepflichtig ist und in welcher Frist, regeln die Denkmalschutzgesetze der Länder. Im Zweifel meldest du den Fund. Alltagsmüll wie Kronkorken musst du nicht melden. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich Funde behalten?
Das hängt vom Land und vom Fund ab. Wo ein Schatzregal gilt, gehören bedeutende archäologische Funde dem Land. Frag vor dem Behalten bei der zuständigen Behörde nach und melde den Fund zuerst. Die Grundlagen stehen unter Fundmeldung und Schatzregal.
Quellen
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Informationen für Sondengänger (Abrufdatum 20.10.2026)
