Sondeln & Recht

Munition gefunden: Was du tun musst und wen du rufst

Nicht anfassen, Abstand halten, 110 wählen: die Schritte bei Munitionsfunden und die zuständigen Stellen in allen Bundesländern.

Keine Rechtsberatung · Quellen mit Abrufdatum am Seitenende

Zu den Sofort-Schritten

Die Antwort in Kürze

Berühre die Munition nicht, bewege sie nicht und halte großen Abstand. Markiere die Stelle aus der Entfernung, warne andere und wähle die 110. Die Polizei verständigt den Kampfmittelräumdienst. Nimm nichts mit und bringe nichts zur Polizei. Wer Kriegswaffen findet, muss das unverzüglich anzeigen. Das ist keine Rechtsberatung.

Redaktion Metalldetektor-Guide Aktualisiert am 20. Oktober 2026 So vergleichen wir
Inhalt dieser Seite
  1. Munition gefunden: Das tust du jetzt
  2. Warum du nichts anfassen darfst
  3. Was als Kampfmittel gilt
  4. Ostsee: Bernstein oder weißer Phosphor?
  5. Kampfmittelbeseitigungsdienst je Bundesland
  6. Rechtliches: Meldepflicht, Besitz und Kosten
  7. Vorbeugen beim Sondeln und Magnetfischen
  8. Fazit: Nicht anfassen, Abstand, 110

Munition gefunden: Das tust du jetzt

Du hast beim Sondeln, im Garten oder am Strand etwas entdeckt, das nach Munition aussieht? Dann gilt immer dasselbe: nicht anfassen, Abstand halten, die 110 wählen. Die Schritte im Überblick:

Munition oder Kampfmittel gefunden? Nicht anfassen, nicht bewegen, nicht weiter graben. Stelle markieren, Abstand halten und sofort die Polizei unter 110 verständigen – sie informiert den zuständigen Kampfmittelräumdienst.

So handelst du richtig bei Munitionsfunden

  1. Stehen bleiben und nichts anfassen: Berühre den Gegenstand nicht und grabe nicht weiter. Kampfmittel dürfen laut dem Regierungspräsidium Darmstadt niemals bewegt oder aufgenommen werden.
  2. Nicht bewegen, nicht werfen: Hast du etwas versehentlich aufgehoben, legst du es nach den Hinweisen des Serviceportals Baden-Württemberg vorsichtig ab. Wirf es niemals.
  3. Abstand halten: Geh in großem Abstand zurück und vermeide Erschütterungen. Hol Kinder und Hunde von der Stelle weg.
  4. Stelle markieren, ohne näher heranzugehen: Merke dir den Ort über Landmarken oder speichere deinen Standort im Handy. Berühre dafür nichts. Das Land Schleswig-Holstein rät: markieren, aber den Gegenstand nicht anfassen, umlagern oder anstoßen.
  5. Andere warnen: Weise Spaziergänger, Anwohner oder Strandaufsicht auf die Gefahrenstelle hin.
  6. Die 110 wählen: Ruf aus sicherem Abstand die Polizei an. Sag, was du gefunden hast, wo genau der Fundort liegt und wer du bist.
  7. Auf die Polizei warten: Bleib in sicherer Entfernung, weise die Einsatzkräfte ein und folge ihren Anweisungen.
  8. Nichts mitnehmen: Bring Munition nie zur Polizei oder nach Hause. Das Regierungspräsidium Darmstadt und das Land Schleswig-Holstein sagen das ausdrücklich.

Warum du nichts anfassen darfst

Kampfmittel sind nach den Angaben des Serviceportals Baden-Württemberg oft nicht zu erkennen, verrostet oder ähneln Gebrauchsgegenständen. Sie sind nahezu unbegrenzt lagerfähig und können über Jahrzehnte sprengfähig bleiben. Das Regierungspräsidium Darmstadt schreibt, dass es für Laien in den meisten Fällen nicht erkennbar ist, ob ein Fund aus dem Zweiten Weltkrieg oder von späteren Streitkräften stammt. Im Zweifel meldest du ihn deshalb immer. Das Land Schleswig-Holstein formuliert es so: „Munition gehört in keinem Fall in die Hände von Laien!“

Ein Metalldetektor hilft hier nicht. Er zeigt Metall an, nicht Gefahr. Wer sondelt, gräbt gezielt nach Metall und kann dabei auch auf Munition stoßen. Nach Angaben der Polizei Berlin werden die Polizeifeuerwerker dort annähernd 900 Mal im Jahr zu Munitionsfundorten gerufen. Das Regierungspräsidium Darmstadt nennt als typische Finder Privatpersonen auf eigenen Grundstücken oder öffentlich zugänglichem Gelände, Forstbedienstete und Baustellen.

Was als Kampfmittel gilt

Das Serviceportal Baden-Württemberg versteht darunter alle zur Kriegsführung bestimmte Munition, vor allem Bomben, Minen, Granaten sowie Spreng- und Zündmittel. Dazu zählt auch Brandmunition mit weißem Phosphor, die das Land Schleswig-Holstein ausdrücklich als Kampfmittel bezeichnet, und chemische Kampfstoffe: Die Polizei Berlin berichtet von Einzelfunden von Kampfstoffgranaten. Auch Munition aus späterer Zeit zählt dazu, etwa von der Bundeswehr oder von stationierten Streitkräften.

Wir erklären bewusst nicht, wie du Munition erkennst, einordnest oder unschädlich machst. Das ist Sache der Fachleute des Kampfmittelräumdienstes. Im Meer gefundene Kampfmittel erinnern laut Land Schleswig-Holstein oft an Steine oder Tonklumpen. Bei Verdacht gehört auch so ein Fund in die Hand der Fachleute. Das Land Schleswig-Holstein betont, dass nur diese Fachleute die Gefahr amtlich bewerten können.

Ostsee: Bernstein oder weißer Phosphor?

Nach Angaben des Landes Schleswig-Holstein wird bei Sturm bis heute weißer Phosphor in Brocken an deutsche Strände gespült, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern, vereinzelt auch in Schleswig-Holstein. Er ist selbstentzündlich, hochgiftig und kann mit Bernstein verwechselt werden. Getrocknet in der Hosentasche kann er sich von selbst entzünden und schwere Verbrennungen verursachen. Das Land nennt dafür einen Fall bei Peenemünde.

Warnung: Sammle am Ostseestrand keine bernsteinähnlichen Brocken auf, wenn du sie nicht sicher bestimmen kannst. Bei Verdacht gilt wie bei Munition: nicht anfassen, Abstand halten, Strandaufsicht, Feuerwehr oder Polizei über 110 informieren. Mehr zu echtem Bernstein steht im Artikel Bernstein finden an der Ostsee, zur Technik im Ratgeber Metalldetektor am Strand.

Kampfmittelbeseitigungsdienst je Bundesland

Die Zuständigkeiten sind Ländersache und ändern sich. Die Tabelle zeigt, was die Quellen belegen. Für sieben Länder gibt es keine eigene Behördenseite, die wir belegen können. Dort und überall sonst ist der sichere Weg derselbe: Polizei über 110, sie verständigt den Fachdienst. Der Notruf bleibt immer der erste Schritt.

BundeslandStelleBehördeLink
Baden-WürttembergKampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg (KMBD)Regierungspräsidium StuttgartKampfmittelseite des Regierungspräsidiums
BayernKampfmittelbeseitigungsdienst (Sprengkommandos München und Nürnberg)im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und IntegrationBekanntmachung des Innenministeriums zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (siehe Quellen unten); im Zweifel Polizei 110
BerlinLKA KTI 25, KampfmittelbeseitigungsdienstPolizei Berlin, LandeskriminalamtSeite der Polizei Berlin
BrandenburgKampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD)Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Sitz WünsdorfSeite der Polizei Brandenburg
BremenKampfmittelräumdienstPolizei Bremen, laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestagskeine eigene Behördenseite belegt: zuständige Stelle über die Polizei (110)
HamburgKampfmittelräumdienst, Gefahrenerkundung KampfmittelverdachtFeuerwehr HamburgSeite auf hamburg.de
HessenKampfmittelräumdienst des Landes Hessen (KMRD)Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 18Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt
Mecklenburg-VorpommernMunitionsbergungsdienst Mecklenburg-VorpommernLaut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags: Kommunen als Ordnungsbehörden und Landesamt für Katastrophenschutz; aktuelle Bezeichnung nicht belegtkeine eigene Behördenseite belegt: zuständige Stelle über die Polizei (110)
NiedersachsenKampfmittelbeseitigungsdienst NiedersachsenLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN)Seite des LGLN
Nordrhein-WestfalenKampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland und Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-LippeBezirksregierungen Düsseldorf und ArnsbergSeite der Bezirksregierung Düsseldorf, Seite der Bezirksregierung Arnsberg
Rheinland-PfalzKampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz (KMRD)Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestagskeine eigene Behördenseite belegt: zuständige Stelle über die Polizei (110)
SaarlandKampfmittelbeseitigungsdienst SaarlandMinisterium für Inneres, laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags; aktuelle Zuordnung nicht belegtkeine eigene Behördenseite belegt: zuständige Stelle über die Polizei (110)
SachsenKampfmittelbeseitigungsdienst SachsenPolizei Sachsen, laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags; aktuelle Zuordnung nicht belegtkeine eigene Behördenseite belegt: zuständige Stelle über die Polizei (110)
Sachsen-AnhaltKampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen-AnhaltTechnisches Polizeiamt, laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestagskeine eigene Behördenseite belegt: zuständige Stelle über die Polizei (110)
Schleswig-HolsteinKampfmittelräumdienstLandeskriminalamt Schleswig-HolsteinSeite der Landespolizei
ThüringenKampfmittelbeseitigung durch zugelassene SpezialunternehmenOrdnungsbehörden bzw. Polizei, Entschärfung durch private Fachfirmen, laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestagskeine eigene Behördenseite belegt: zuständige Stelle über die Polizei (110)

Rechtliches: Meldepflicht, Besitz und Kosten

Wer als Finder die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen erlangt, muss das nach § 12 Abs. 6 des Kriegswaffenkontrollgesetzes unverzüglich der zuständigen Behörde oder einer für die öffentliche Sicherheit zuständigen Behörde oder Dienststelle anzeigen. Wer Kriegswaffen ohne Genehmigung in seiner Gewalt hat und das nicht anzeigt, kann sich nach § 22a Abs. 1 Nr. 6 desselben Gesetzes strafbar machen. Ob ein Fund eine Kriegswaffe ist, beurteilt der Fachdienst, nicht du. Das Serviceportal Baden-Württemberg warnt außerdem: Wer einen Fund nicht meldet, macht sich strafbar und gefährdet andere.

Die Länder verbieten das Aufnehmen zusätzlich. Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein nennt für sein Land das Verbot, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern, in Besitz zu nehmen oder zu beseitigen. Das Land schreibt, oft sei schon die Inbesitznahme verboten. Die gezielte Suche nach Kampfmitteln ist dort bußgeldbewehrt.

Keine Rechtsberatung: Diese Seite fasst amtliche Quellen zusammen. Im Zweifel gilt die Auskunft von Polizei und Kampfmittelräumdienst. Die Rechtslage rund ums Sondeln findest du unter Rechtslage beim Sondeln.

Die Meldung kostet dich nichts: Laut Serviceportal Baden-Württemberg fallen dafür keine Kosten an, und das Land Schleswig-Holstein schließt die Abrechnung von Einsatzkosten gegenüber der meldenden Person grundsätzlich aus. Militaria aus den Weltkriegen kann im Einzelfall ein Kulturdenkmal sein, schreibt das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein. Munitionsteile und Waffen unterliegen dort aber als Kampfmittel der Kampfmittelverordnung. Bei Munition steht die Gefahrenabwehr im Vordergrund, Sammeln ist keine Option.

Vorbeugen beim Sondeln und Magnetfischen

Je besser du dein Gebiet kennst, desto kleiner das Risiko. Das Landesdenkmalamt des Saarlandes weist ausdrücklich darauf hin, dass Boden und Gewässer dort noch stark mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg belastet sind. In den Niederlanden verbieten manche Gemeinden die Metalldetektion wegen noch vorhandener Weltkriegsmunition. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege behandelt Kampfmittelgefahren im Pflicht-Theoriekurs für Sondengänger. Und beim Magnetfischen besteht laut Archäologischem Landesamt Schleswig-Holstein eine große Wahrscheinlichkeit, Kampfmittel aufzufinden. Details stehen im Beitrag Magnetfischen: Was ist erlaubt?.

Grundstückseigentümer können in Schleswig-Holstein ihre Fläche beim Kampfmittelräumdienst auf Kampfmittelbelastung prüfen lassen. Er wertet dafür Luftbilder der Alliierten und Fundmeldungen aus, das dauert laut Landespolizei derzeit rund zwölf Wochen. Im Ausland gelten eigene Regeln, sie stehen auf der Seite Sondeln im Ausland. Die Regeln der Bundesländer zeigt die Sondel-Karte.

Fazit: Nicht anfassen, Abstand, 110

Bei Munition entscheiden Sekunden und Disziplin, nicht Neugier. Markiere die Stelle aus der Entfernung, warne andere, rufe die Polizei und überlasse alles Weitere dem Kampfmittelräumdienst. Die Meldung ist Pflicht und kostet dich nichts.

Häufige Fragen

Munition gefunden: Was muss ich tun?

Berühre sie nicht, bewege sie nicht und halte großen Abstand. Markiere die Stelle, ohne näher zu gehen, warne andere und wähle die 110. Warte auf die Polizei und folge ihren Anweisungen. Nimm nichts mit und bringe nichts zur Polizei.

Wen rufe ich bei einem Munitionsfund an?

Die Polizei unter 110. Sie verständigt den Kampfmittelräumdienst deines Bundeslandes. Hessen und Nordrhein-Westfalen nennen daneben die örtliche Ordnungsbehörde. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt den Fachdienst je Land, sieben Länder haben keine belegte eigene Behördenseite.

Muss ich einen Munitionsfund melden?

Ja. Wer als Finder die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen erlangt, muss das nach § 12 Abs. 6 Kriegswaffenkontrollgesetz unverzüglich einer zuständigen Behörde anzeigen. Das Serviceportal Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Nichtmelden strafbar ist. Das ist keine Rechtsberatung.

Darf ich Munition mitnehmen oder zur Polizei bringen?

Nein. Die Behörden sagen ausdrücklich, dass Kampfmittel nicht zur Polizei oder Ordnungsbehörde gebracht werden dürfen. Schleswig-Holstein nennt schon die Inbesitznahme oft verboten. Lass den Gegenstand liegen und lege ihn, falls du ihn versehentlich aufgehoben hast, vorsichtig ab.

Kostet mich die Meldung etwas?

Nein. Laut Serviceportal Baden-Württemberg fallen für die Meldung keine Kosten an. Das Land Schleswig-Holstein schließt die Abrechnung von Einsatzkosten gegenüber der Person, die einen Fund meldet, grundsätzlich aus.

Ist ein gelber Brocken am Ostseestrand Bernstein oder Phosphor?

Das kannst du als Laie oft nicht sicher sagen. Weißer Phosphor ist nach Angaben des Landes Schleswig-Holstein selbstentzündlich und hochgiftig und kann mit Bernstein verwechselt werden. Sammle bernsteinähnliche Brocken nicht auf, wenn du unsicher bist, und informiere bei Verdacht die Strandaufsicht oder die 110.

Was mache ich, wenn mein Metalldetektor beim Sondeln Munition anzeigt?

Hör auf zu graben. Wenn du ein munitionsverdächtiges Teil siehst, berührst du es nicht, hältst Abstand und rufst die 110. Ein Metalldetektor zeigt nur Metall an. Was im Boden liegt, kann nur der Kampfmittelräumdienst beurteilen.

Quellen & Stand

Diese Seite ist eine redaktionelle Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Gesetze und die Auskunft der zuständigen Behörde. Letzte Prüfung: 20. Oktober 2026.