Sondeln & Recht

Sondeln in Brandenburg: Genehmigung, Regeln, Fundmeldung

In Brandenburg ist die Suche mit technischen Hilfsmitteln erlaubnispflichtig. Die Regeln zu Fund, Meldung und Schatzregal im Überblick.

Keine Rechtsberatung · Quellen mit Abrufdatum am Seitenende

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Die Antwort in Kürze

Brandenburg verlangt eine Erlaubnis der Denkmalfachbehörde, wenn du zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln nach Bodendenkmalen suchst oder gräbst (§ 10 Abs. 1 BbgDSchG). Das Schatzregal gilt eingeschränkt (§ 12). Funde sind unverzüglich der Denkmalschutzbehörde zu melden (§ 11). Zuständig ist das BLDAM. Das ist keine Rechtsberatung.

Redaktion Metalldetektor-Guide Aktualisiert am 20. Oktober 2026 So vergleichen wir
Inhalt dieser Seite
  1. Sondeln in Brandenburg auf einen Blick
  2. Brauche ich in Brandenburg eine Genehmigung?
  3. Schatzregal: Wem gehört der Fund in Brandenburg?
  4. Fund melden: an wen und wie schnell?
  5. Besonderheiten in Brandenburg
  6. Kampfmittel in Brandenburg
  7. Eigentümer und Wald
  8. Nachbarländer im Vergleich
  9. Fazit

Sondeln in Brandenburg auf einen Blick

Brandenburg ist beim Thema deutlich: Das Denkmalschutzgesetz nennt die Suche mit technischen Hilfsmitteln ausdrücklich und stellt sie unter Erlaubnisvorbehalt. Hier die wichtigsten Punkte als Tabelle, die Quellen stehen am Ende der Seite.

PunktRegel
GenehmigungJa: Eine Erlaubnis der Denkmalfachbehörde braucht, wer zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln nach Bodendenkmalen sucht, danach gräbt oder sie aus Gewässern birgt (§ 10 Abs. 1 BbgDSchG)
SchatzregalJa, eingeschränkt (§ 12 BbgDSchG)
FundmeldungAn die Denkmalschutzbehörde (§ 11 Abs. 1–3 BbgDSchG)
FristUnverzüglich; Fund und Fundstelle bis eine Woche nach der Anzeige unverändert erhalten (verlängerbar)
BehördeBrandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
RechtsgrundlageBrandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG), §§ 5, 10–12 und 26

Brauche ich in Brandenburg eine Genehmigung?

Ja. Nach § 10 Abs. 1 BbgDSchG braucht eine Erlaubnis der Denkmalfachbehörde, wer zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln nach Bodendenkmalen suchen, danach graben oder sie aus Gewässern bergen will. Ein Metalldetektor ist ein typisches technisches Hilfsmittel, auch wenn das Gesetz ihn nicht beim Namen nennt. Ein Bodendenkmal ist ein im Boden oder unter Wasser erhaltenes Zeugnis der Vergangenheit. Die Erlaubnis, in anderen Ländern auch Nachforschungsgenehmigung genannt, erteilt die Denkmalfachbehörde.

Das Wort „zielgerichtet“ ist wichtig. Erfasst ist die gezielte Suche nach Bodendenkmalen, nicht der Zufallsfund. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, entscheidet die Behörde, nicht die eigene Auslegung.

Wann gibt es die Erlaubnis? § 10 Abs. 2 BbgDSchG sagt: Sie ist zu erteilen, wenn Bodendenkmale und Forschungsquellen nicht gefährdet werden. Ein Sondengänger-Kurs oder eine Zertifizierung ist in unseren Quellen nicht belegt. Zuständig ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM).

  1. Eigentümer ansprechen: Die Erlaubnis der Denkmalfachbehörde ersetzt nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers (§ 903 BGB).
  2. Beim BLDAM anfragen: Beschreibe Fläche und Ziel deiner Suche und erkundige dich nach dem Antragsweg.
  3. Erlaubnis abwarten: Suche erst, wenn die Erlaubnis vorliegt.
  4. Fundmeldung vorbereiten: Notiere Fundstelle und Fundumstände, damit du bei einem Fund sofort handeln kannst.

Den allgemeinen Aufbau eines Antrags erklärt die Seite Genehmigung zum Sondeln. Gebühren für die Erlaubnis haben wir nicht gefunden.

Schatzregal: Wem gehört der Fund in Brandenburg?

Das Schatzregal gilt in Brandenburg nur eingeschränkt. § 12 BbgDSchG weist dem Land das Eigentum zu, wenn der Fund bei archäologischen Untersuchungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt wird oder wenn er wissenschaftlichen Wert hat.

Das hat eine klare Konsequenz: Wer ohne Erlaubnis nachforscht, verliert den Fund an das Land, und einen Anspruch auf Belohnung gibt es dann nicht. Bei Zufallsfunden dagegen sieht das Gesetz eine Belohnung vor.

Für alles, was nicht unter § 12 fällt, greift die Regel des Bundes. § 984 BGB teilt einen Schatz je zur Hälfte zwischen Entdecker und Eigentümer der Sache, in der er verborgen war. Diese Teilung heißt Hadrianische Teilung. Ein landesrechtliches Schatzregal geht ihr vor. Wer sich einen Fund aneignet, der dem Land gehört, riskiert außerdem den Vorwurf der Unterschlagung (§ 246 StGB). Seit wann das Schatzregal in Brandenburg gilt, ist in unseren Quellen nicht belegt. Mehr zur Abgrenzung steht auf der Seite Fundmeldung und Schatzregal.

Fund melden: an wen und wie schnell?

§ 11 BbgDSchG verlangt, dass Bodenfunde der Denkmalschutzbehörde unverzüglich angezeigt werden. Danach bleiben Fund und Fundstelle bis eine Woche nach der Anzeige unverändert erhalten. Die Behörde kann diese Frist verlängern. Räum die Stelle also nicht frei und grab nicht weiter, sondern lass sie, wie sie ist.

Mach Fotos aus verschiedenen Richtungen, halte die Stelle per Koordinate oder Geländeskizze fest und beschreibe den Fund. Auch ein Lesefund kann für die Archäologie wichtig sein, wenn er auf ein Bodendenkmal hindeutet. Was als Bodendenkmal gilt, entscheidet am Ende die Fachbehörde.

Besonderheiten in Brandenburg

  • Grabungsschutzgebiete: Die Landesregierung kann sie per Rechtsverordnung festlegen (§ 5 BbgDSchG). In ihnen gilt das Schatzregal ausdrücklich.
  • Bußgeld: Maßnahmen ohne die Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 sind Ordnungswidrigkeiten. Die Geldbuße kann bis in den sechsstelligen Bereich reichen (§ 26 BbgDSchG).
  • Gewässer: Auch das Bergen von Bodendenkmalen aus Gewässern steht unter dem Erlaubnisvorbehalt des § 10 Abs. 1.

Keine Rechtsberatung: Wir geben wieder, was Gesetz und Landesamt veröffentlichen. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde. Einen Überblick über alle Länder bietet Rechtslage beim Sondeln.

Kampfmittel in Brandenburg

Für Kampfmittel zuständig ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst, der beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg mit Sitz in Wünsdorf angesiedelt ist. Das Innenministerium informiert dazu in einem Flyer. Verdächtige Gegenstände fasst du nicht an. Du hältst Abstand und rufst die Polizei unter 110. Mehr dazu auf der Seite Kampfmittel beim Sondeln.

Munition oder Kampfmittel gefunden? Nicht anfassen, nicht bewegen, nicht weiter graben. Stelle markieren, Abstand halten und sofort die Polizei unter 110 verständigen – sie informiert den zuständigen Kampfmittelräumdienst.

So handelst du richtig bei Munitionsfunden

Eigentümer und Wald

Im Wald lohnt der Blick ins Gesetz. § 14 BWaldG erlaubt das Betreten des Waldes zur Erholung und überlässt die Einzelheiten den Ländern. Ein Recht, im Wald mit der Sonde zu suchen, ergibt sich daraus nicht. Dazu brauchst du die Zustimmung des Waldbesitzers (§ 903 BGB) und, weil die Suche nach Bodendenkmalen zielgerichtet ist, die Erlaubnis nach § 10 BbgDSchG. Was das Brandenburger Landeswaldgesetz im Einzelnen regelt, haben wir nicht geprüft. Zum Thema gibt es die Seite Sondeln im Wald.

Nachbarländer im Vergleich

Brandenburg grenzt an fünf Bundesländer, und die Regeln unterscheiden sich spürbar:

  • Berlin: Genehmigungspflichtig ist ausdrücklich das Graben nach Bodendenkmalen; Such- und Messgeräte erwähnt das Gesetz nicht.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Wer Mess- und Suchgeräte verwendet, die Bodendenkmale auffinden können, braucht eine Genehmigung; vorsätzliche Suche ohne Genehmigung ist dort eine Straftat.
  • Niedersachsen: Auch die Suche mit technischen Hilfsmitteln braucht eine Genehmigung; laut Landesamt führt der Weg über ein dreistufiges Verfahren mit Online-Theoriekurs.
  • Sachsen-Anhalt: Nachforschungen brauchen eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde; Detektoren nennt das Gesetz nicht ausdrücklich.
  • Sachsen: Das Landesamt für Archäologie verlangt eine Genehmigung mit und ohne Metalldetektor; laut seiner Website werden derzeit keine neuen Anträge bearbeitet.

Die Sondel-Karte zeigt alle Länder nebeneinander.

Fazit

In Brandenburg ist die Rechtslage klar: Wer zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln nach Bodendenkmalen suchen will, braucht vorher eine Erlaubnis der Denkmalfachbehörde. Wer ohne sie nachforscht, verliert Funde an das Land und riskiert eine hohe Geldbuße. Funde meldest du unverzüglich und lässt die Fundstelle eine Woche unverändert. Wenn du dich erst einmal mit der Technik vertraut machen willst, hilft der Vergleich Metalldetektoren für Anfänger. Die Grundregeln für faires Sondeln fasst der Sondel-Kodex zusammen.

Häufige Fragen

Wo darf man in Brandenburg ohne Genehmigung sondeln?

Wer zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln nach Bodendenkmalen sucht, braucht eine Erlaubnis der Denkmalfachbehörde (§ 10 Abs. 1 BbgDSchG). Eine pauschale Freigabe für bestimmte Flächen gibt es in unseren Quellen nicht. Auf fremdem Grund brauchst du zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers. Im Zweifel fragst du das BLDAM. Das ist keine Rechtsberatung.

Was kostet eine Sondelgenehmigung in Brandenburg?

Gebühren sind in unseren Quellen nicht einheitlich veröffentlicht. Frag beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum nach, bevor du einen Antrag stellst. Dort erfährst du auch, welche Unterlagen nötig sind.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung sondle?

Maßnahmen ohne Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 BbgDSchG sind Ordnungswidrigkeiten. Die Geldbuße kann bis in den sechsstelligen Bereich reichen (§ 26 BbgDSchG). Außerdem gehört ein bei unerlaubter Nachforschung entdeckter Fund dem Land, und eine Belohnung gibt es dafür nicht.

Muss ich jeden Fund melden?

Bodenfunde sind unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen (§ 11 BbgDSchG). Fund und Fundstelle bleiben bis eine Woche nach der Anzeige unverändert; die Behörde kann die Frist verlängern. Was als Bodendenkmal gilt, entscheidet die Fachbehörde, deshalb meldest du im Zweifel lieber einmal zu viel.

Gehört mir ein Fund in Brandenburg?

Das hängt vom Fund. Das Schatzregal gilt eingeschränkt (§ 12 BbgDSchG): Das Land wird Eigentümer bei archäologischen Untersuchungen, in Grabungsschutzgebieten, bei unerlaubten Nachforschungen und bei wissenschaftlichem Wert. Für Zufallsfunde gibt es eine Belohnung. Für alles andere gilt § 984 BGB mit der Hälfte-Hälfte-Teilung.

Darf ich in Brandenburg im Wald sondeln?

Das Betreten des Waldes zur Erholung ist nach § 14 BWaldG gestattet, ein Recht zur Sondensuche ergibt sich daraus nicht. Du brauchst die Zustimmung des Waldbesitzers und, bei gezielter Suche nach Bodendenkmalen, die Erlaubnis nach § 10 BbgDSchG. Das Landeswaldgesetz haben wir nicht geprüft.

Quellen & Stand

Diese Seite ist eine redaktionelle Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Gesetze und die Auskunft der zuständigen Behörde. Letzte Prüfung: 20. Oktober 2026.