Die Antwort in Kürze
In Schleswig-Holstein braucht jede Suche mit dem Metalldetektor die Genehmigung des Archäologischen Landesamts (§ 12 Abs. 2 DSchG SH), auch auf Privatgrund. Das Schatzregal gilt eingeschränkt, etwa bei nicht genehmigter Suche (§ 15). Funde meldest du unverzüglich dem ALSH. Für Badestrände gibt es eine generelle Strandsuchgenehmigung, für Äcker braucht es einen Sachkundenachweis.
Inhalt dieser Seite
- Sondeln in Schleswig-Holstein auf einen Blick
- Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Genehmigung?
- Schatzregal: Wem gehört der Fund in Schleswig-Holstein?
- Fund melden: An wen und wie schnell?
- Besonderheiten in Schleswig-Holstein
- Kampfmittel in Schleswig-Holstein
- Eigentümer und Wald
- Die Nachbarländer im Vergleich
- Fazit: Gut dokumentiert, aber nicht beliebig
Sondeln in Schleswig-Holstein auf einen Blick
Zwischen Nord- und Ostsee hast du es mit einem Land zu tun, das seine Regeln für Sondengänger gründlich aufbereitet hat. Das Archäologische Landesamt (ALSH) betreibt eine eigene Infoseite, einen Zertifizierungskurs und eine Strandsuchgenehmigung. Hier die Eckdaten.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Genehmigung | Ja. Das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die Kulturdenkmale auffinden können, braucht die Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde (§ 12 Abs. 2 Nr. 5 DSchG SH). Laut ALSH gilt das überall, auch auf privatem Grund. |
| Schatzregal | Ja, eingeschränkt (§ 15 Abs. 2 DSchG SH): unter anderem bei nicht genehmigten Grabungen oder Suchen gehört der Fund dem Land. |
| Fundmeldung | Pflicht, an die obere Denkmalschutzbehörde, direkt oder über die Gemeinde (§ 15 Abs. 1 DSchG SH). |
| Frist | Unverzüglich. Die Erhaltungspflicht für Fund und Fundstätte endet nach höchstens vier Wochen nach der Mitteilung. |
| Behörde | Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) |
| Rechtsgrundlage | Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH), §§ 12, 15, 18 und 19 |
Keine Rechtsberatung: Diese Seite fasst amtliche Quellen zusammen, sie ersetzt keine Auskunft der Behörde und keine anwaltliche Beratung. Die Rechtslage im Überblick findest du unter Rechtslage beim Sondeln.
Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Genehmigung?
Ja, und zwar für jede Suche mit dem Metalldetektor. § 12 Abs. 2 Nr. 5 DSchG SH stellt das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die Kulturdenkmale auffinden können, unter den Genehmigungsvorbehalt der oberen Denkmalschutzbehörde. Das ist das ALSH. Das Amt wendet das ausdrücklich auch auf private Grundstücke an, und die Erlaubnis des Eigentümers ersetzt die Genehmigung nicht. Ausgenommen sind unter anderem Polizei und Kampfmittelräumdienst. Den allgemeinen Ablauf beschreibt die Seite Genehmigung zum Sondeln. Hintergrund zum Begriff liefert das Glossar unter Nachforschungsgenehmigung.
Welche Anforderungen das ALSH stellt, hängt vom Einsatzort ab:
- Badestrände und Binnenseen: Für ausgewiesene Badestrände an Nord- und Ostsee und an Binnenseen gibt es eine generelle Strandsuchgenehmigung, die keinen Sachkundenachweis verlangt.
- Landwirtschaftliche Flächen: Hier brauchst du einen Sachkundenachweis. Das ist der erfolgreiche Zertifizierungskurs des ALSH („Schleswiger Modell“) oder ein vergleichbarer Nachweis aus einem anderen Bundesland.
- Außerhalb der Strände: Die Suche ist laut ALSH nur mit Sachkundenachweis zulässig.
- Ausgeschlossen: Wald, geschützte Kulturdenkmale, Grabungsschutzgebiete und die Suche unter Wasser werden grundsätzlich nicht genehmigt. Auch zertifizierte Sondengänger dürfen dort nur unter fachlicher Begleitung des ALSH suchen.
- Einsatzort bestimmen: Strand oder Acker? Davon hängt ab, ob die Strandsuchgenehmigung reicht oder ein Sachkundenachweis nötig ist.
- Sachkundenachweis erwerben: Für Ackerflächen: Zertifizierungskurs des ALSH oder vergleichbarer Nachweis. Die Kurstermine stehen auf der ALSH-Seite; sie sind zeitweise ausgebucht.
- Antrag stellen: Anträge sind über das Onlineportal oder formlos per E-Mail möglich. Anzugeben ist das betroffene Flurstück mit seiner Flurstücks-ID, die du im Geoportal des Landes findest.
- Rechte Dritter klären: Die Genehmigung gilt unabhängig von Rechten Dritter. Eigentümer, Pächter und Betretungsrechte musst du zusätzlich beachten.
Auch die Suche nach verlorenen Gegenständen wie Eheringen oder Schlüsseln braucht eine Genehmigung. Ohne anerkannten Sachkundenachweis kann das ALSH laut seiner Seite an erfahrene Mitglieder der Detektorgruppe Schleswig-Holstein vermitteln. Auf Spielplätzen sind Genehmigungen nur in Einzelfällen und nur für aufgefüllte Sandspielflächen möglich. Praktische Tipps findest du im Ratgeber Ring verloren finden. Was die Genehmigung kostet, veröffentlicht das ALSH auf der geprüften Seite nicht; das erfragst du beim Amt.
Schatzregal: Wem gehört der Fund in Schleswig-Holstein?
Das Schatzregal gilt in Schleswig-Holstein eingeschränkt. Nach § 15 Abs. 2 DSchG SH wird das Land Eigentümer, wenn ein Fund bei staatlichen Nachforschungen, in einem Grabungsschutzgebiet oder bei einer nicht genehmigten Grabung oder Suche entdeckt wird, oder wenn er hervorragenden wissenschaftlichen Wert hat. Der dritte Fall ist für dich der wichtigste: Wer ohne Genehmigung sucht, verliert die Aussicht auf einen eigenen Anteil, denn der Fund gehört dann dem Land.
Außerhalb dieser Fälle bleibt es bei der bundesrechtlichen Regel für einen Schatz. § 984 BGB teilt das Eigentum zwischen Entdecker und Eigentümer der bergenden Sache je zur Hälfte (Hadrianische Teilung). Ein landesrechtliches Schatzregal hat Vorrang. Das ALSH kann unabhängig vom Eigentum verlangen, dass du Funde zeitweise zur wissenschaftlichen Untersuchung herausgibst. Wer fremdes Eigentum für sich behält, riskiert zudem eine Anzeige wegen Unterschlagung (§ 246 StGB).
Fund melden: An wen und wie schnell?
Kulturdenkmale meldest du nach § 15 Abs. 1 DSchG SH unverzüglich der oberen Denkmalschutzbehörde, direkt oder über deine Gemeinde. Das gilt laut ALSH für Funde mit dem Metalldetektor ebenso wie für alle anderen Entdeckungen. Die Erhaltungspflicht für Fund und Fundstätte endet nach höchstens vier Wochen nach der Mitteilung. Erreichbar ist das Amt unter landesaufnahme@alsh.landsh.de oder telefonisch unter 04621 387-0. Der Ablauf im Detail steht unter Fundmeldung und Schatzregal. Eine nicht gemeldete Entdeckung ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Satz 3 DSchG SH).
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Strandsuchgenehmigung
Die generelle Strandsuchgenehmigung des ALSH gilt für ausgewiesene Badestrände. Das ALSH stellt sie zum Download bereit, und die Strände sind im Badestellenatlas des Landes verzeichnet. Sie wird grundsätzlich erteilt, gilt aber unabhängig von Rechten Dritter. Ob an einem Strand oder zu bestimmten Zeiten gesucht werden darf, entscheiden Eigentümer oder Pächter, nicht das ALSH. Unter Wasser genehmigt das Amt grundsätzlich nichts. Die Meldepflicht gilt auch, wenn ein archäologischer Fund aus dem Strandsand geborgen wird. Mehr zur Praxis bietet der Ratgeber Suchen am Strand.
Zertifizierungskurs „Schleswiger Modell“
Das ALSH bietet Zertifizierungskurse an. Wer sie erfolgreich abschließt oder vergleichbare Nachweise anderer Länder vorlegt, kann für landwirtschaftlich genutzte Flächen Genehmigungen erhalten. Die Seite des Amts gliedert das Angebot in Themen wie „Weg zum Sachkundenachweis“, „Aufbau der Zertifizierung“ und „Nach der Zertifizierung“. Die Kursplätze sind begrenzt, und Termine ändern sich. Schau deshalb auf die aktuelle Seite des ALSH.
Verstöße
Laut ALSH ist die Suche ohne erforderliche Genehmigung bei Fahrlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Satz 2 DSchG SH), bei Vorsatz eine Straftat (§ 19 Abs. 1 Satz 2). Die Geräte können eingezogen werden. Bußgeldhöhen nennt die geprüfte Seite nicht.
Magnetangeln
Magnetangeln gilt laut ALSH als Sondernutzung. Es ist in Landesgewässern verboten, und in privaten oder kommunalen Gewässern ist die Erlaubnis des Eigentümers nötig. Denkmalrechtlich ist es an und in eingetragenen Kulturdenkmalen, Grabungsschutzgebieten und Welterbestätten untersagt. Mehr dazu unter Magnetfischen: Was ist erlaubt?.
Kampfmittel in Schleswig-Holstein
Zuständig ist der Kampfmittelräumdienst, den die Landespolizei beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein führt. Nach § 5 der Kampfmittelverordnung Schleswig-Holstein ist es verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern oder in Besitz zu nehmen. Der Umgang kann tödlich sein. Markiere die Stelle, halte Abstand und melde den Verdacht über den Notruf 110. An der Küste kommt weißer Phosphor dazu, den man mit Bernstein verwechseln kann; Hinweise dazu stehen im Ratgeber zum Strand. Allgemeine Regeln findest du unter Kampfmittel beim Sondeln.
Munition oder Kampfmittel gefunden? Nicht anfassen, nicht bewegen, nicht weiter graben. Stelle markieren, Abstand halten und sofort die Polizei unter 110 verständigen – sie informiert den zuständigen Kampfmittelräumdienst.
Eigentümer und Wald
Die ALSH-Genehmigung berechtigt dich nicht, fremden Grund zu betreten. Nach § 903 BGB kann der Eigentümer andere von jeder Einwirkung ausschließen. Du brauchst also beides: die denkmalrechtliche Genehmigung und seine Zustimmung. Im Wald ist die Lage für Schleswig-Holstein eindeutig belegt: Das ALSH genehmigt die Suche in Wäldern grundsätzlich nicht. Das Bundeswaldgesetz erlaubt zwar das Betreten zur Erholung (§ 14 BWaldG), daraus folgt aber kein Recht zur Sondensuche. Wie das Landeswaldgesetz das Betreten im Einzelnen regelt, haben wir nicht ausgewertet. Mehr zum Thema auf der Seite Sondeln im Wald.
Die Nachbarländer im Vergleich
- Hamburg: Die Genehmigung erteilt die zuständige Stelle, laut Merkblatt die Bodendenkmalpflege des Archäologischen Museums Hamburg; das Schatzregal gilt dort für Denkmäler, die so lange im Boden verborgen waren, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist.
- Niedersachsen: Wer technische Hilfsmittel einsetzt, braucht die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde; Grundlage ist ein Schulungsprogramm mit Theoriekurs am Landesamt.
- Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigungspflichtig sind Suchgeräte, die Bodendenkmale auffinden können; vorsätzliche Suche ohne Genehmigung ist dort eine Straftat.
Alle Länder im Überblick zeigt die Sondel-Karte.
Fazit: Gut dokumentiert, aber nicht beliebig
Schleswig-Holstein macht es dir leichter als viele andere Länder, den Weg zu verstehen: Das ALSH erklärt Genehmigung, Kurs und Strandsuche ausführlich. Für Badestrände reicht die generelle Strandsuchgenehmigung, für Äcker brauchst du den Sachkundenachweis, Wald und Unterwasser sind tabu. Gemeldet wird unverzüglich, und ohne Genehmigung gehört der Fund dem Land. Wie du beim Suchen vorgehst, beschreibt der Sondel-Kodex. Wer schon einmal nach einem Einstiegsgerät sucht, findet in der Bestenliste für Einsteiger eine Orientierung. Ersetzt wird die Genehmigung dadurch nicht.
Häufige Fragen
Wo darf man in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung sondeln?
Nirgends. Laut ALSH gilt der Genehmigungsvorbehalt für das Verwenden von Suchgeräten überall, auch auf privatem Grund. Für ausgewiesene Badestrände gibt es eine generelle Strandsuchgenehmigung ohne Sachkundenachweis, aber du brauchst sie. Wald, Kulturdenkmale, Grabungsschutzgebiete und Unterwasser werden grundsätzlich nicht genehmigt.
Was kostet eine Sondelgenehmigung in Schleswig-Holstein?
Gebühren nennt die geprüfte ALSH-Seite nicht, und uns liegt keine einheitlich veröffentlichte Angabe vor. Frag das Archäologische Landesamt nach den Kosten für Genehmigung und Zertifizierungskurs.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung sondle?
Laut ALSH ist die Suche ohne erforderliche Genehmigung bei Fahrlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit, bei Vorsatz eine Straftat. Geräte können eingezogen werden. Außerdem gehört ein Fund aus einer nicht genehmigten Suche dem Land. Bußgeldhöhen nennt die Seite nicht.
Muss ich jeden Fund melden?
Kulturdenkmale und archäologische Funde meldest du unverzüglich dem ALSH, direkt oder über die Gemeinde. Das gilt auch, wenn der Fund aus dem Strandsand stammt. Eine nicht gemeldete Entdeckung ist eine Ordnungswidrigkeit. Gewöhnliche verlorene Sachen zeigst du nach § 965 BGB an.
Darf ich in Schleswig-Holstein am Strand sondeln?
An ausgewiesenen Badestränden der Nord- und Ostsee und an Binnenseen brauchst du die Strandsuchgenehmigung des ALSH, einen Sachkundenachweis aber nicht. Eigentümer oder Pächter können die Suche trotzdem untersagen, und unter Wasser wird nichts genehmigt.
Darf ich in Schleswig-Holstein im Wald sondeln?
Nein. Das ALSH genehmigt die Suche in Wäldern grundsätzlich nicht. Auch zertifizierte Sondengänger dürfen dort nur unter fachlicher Begleitung des Amtes suchen.
Quellen & Stand
- DSchG SH, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de (Abrufdatum 20.10.2026)
- ALSH: Informationen für Sondengänger/innen (Abrufdatum 20.10.2026)
- Landespolizei SH: Der Kampfmittelräumdienst (Abrufdatum 20.10.2026)
- § 984 BGB: Schatzfund (Abrufdatum 20.10.2026)
- § 903 BGB (Abrufdatum 20.10.2026)
- § 14 BWaldG (Abrufdatum 20.10.2026)
- § 246 StGB (Abrufdatum 20.10.2026)
Diese Seite ist eine redaktionelle Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Gesetze und die Auskunft der zuständigen Behörde. Letzte Prüfung: 20. Oktober 2026.
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