Die Antwort in Kürze
In Nordrhein-Westfalen brauchst du für die Suche mit dem Metalldetektor eine Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde (§ 15 DSchG NRW). Bewegliche Bodendenkmäler gehören mit der Entdeckung dem Land. Funde meldest du unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde oder dem Fachamt: LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe, im Stadtgebiet Köln die Stadt.
Inhalt dieser Seite
- Sondeln in Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
- Brauche ich in Nordrhein-Westfalen eine Erlaubnis?
- Schatzregal: Wem gehört der Fund in Nordrhein-Westfalen?
- Fund melden: An wen und wie schnell?
- Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
- Kampfmittel in Nordrhein-Westfalen
- Eigentümer und Wald
- Nachbarländer im Vergleich
- Fazit: Sondeln in Nordrhein-Westfalen
Sondeln in Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
Nordrhein-Westfalen hat eine Besonderheit, die viele Einsteiger verwirrt: Es gibt nicht eine Fachbehörde, sondern zwei regionale Fachämter und dazu die Stadt Köln. Welche Stelle für dich gilt, hängt davon ab, wo du suchen willst. Die Eckdaten:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Genehmigung | Ja. In NRW heißt sie Erlaubnis und kommt von der Oberen Denkmalbehörde (§ 15 Abs. 1 DSchG NRW). |
| Schatzregal | Ja (§ 18 DSchG NRW): Bewegliche Bodendenkmäler werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes. |
| Fundmeldung | Unverzüglich an die Untere Denkmalbehörde oder das zuständige Denkmalfachamt. |
| Frist | Bodendenkmal und Entdeckungsstätte bis eine Woche nach der Anzeige unverändert lassen. |
| Behörde | Erlaubnis: Obere Denkmalbehörde. Fachamt: LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, LWL-Archäologie für Westfalen, im Stadtgebiet Köln die Stadt Köln. |
| Rechtsgrundlage | Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW): §§ 15, 16, 17, 18, 21 und 22. |
Vergleiche die Regeln mit anderen Ländern auf der Sondel-Karte.
Brauche ich in Nordrhein-Westfalen eine Erlaubnis?
Ja. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 DSchG NRW braucht die Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde, wer Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, ohne dazu nach anderen Vorschriften befugt zu sein. Dasselbe gilt für das Graben nach Bodendenkmälern und für ihre Bergung. Nicht erlaubnispflichtig sind Nachforschungen, die das Land, die Denkmalbehörden oder die Denkmalfachämter selbst verantworten. Die LWL-Archäologie sagt es auf ihrer Seite klar: Sobald du ein solches Suchgerät verwendest, brauchst du die Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Quellen für die Forschung dürfen nicht gefährdet werden. Dazu kommen zwei persönliche Bedingungen: Du musst die nötige Zuverlässigkeit besitzen, die bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen das Gesetz fehlt. Und du musst die Erlaubnis bei der Suche mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Die Behörde kann die Erlaubnis mit Auflagen und Bedingungen verbinden, etwa zur Suche und zur Dokumentation der Funde.
Wer entscheidet, und wer berät?
Das ist der Punkt, an dem die meisten stolpern. Die Erlaubnis erteilt nicht das Fachamt, sondern die Obere Denkmalbehörde. Die Fachämter LVR und LWL beraten, begleiten dich auf dem Weg dorthin und werten deine Funde aus. So sind die Rollen verteilt:
| Stelle | Aufgabe | Wer das ist (§ 21, § 22 DSchG NRW) |
|---|---|---|
| Obere Denkmalbehörde | erteilt die Erlaubnis zum Sondeln | die Bezirksregierung für kreisfreie Städte (und bestimmte Kreise), im Übrigen der Landrat |
| Untere Denkmalbehörde | nimmt Fundmeldungen entgegen | die Gemeinde |
| Denkmalfachamt | berät fachlich, nimmt Fundmeldungen entgegen, wertet Funde aus | LVR im Rheinland, LWL in Westfalen-Lippe, im Stadtgebiet Köln die Stadt |
Im Rheinland ist das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege zuständig, in Westfalen-Lippe die LWL-Archäologie. Im Stadtgebiet Köln nimmt die Stadt die Aufgaben des Fachamts wahr. Die Erlaubnis selbst erteilt auch für Köln die Obere Denkmalbehörde.
So läuft der Weg zur Erlaubnis in Westfalen-Lippe
Die LWL-Archäologie beschreibt auf ihrer Seite einen festen Ablauf. Er gilt für Westfalen-Lippe. Für das Rheinland konnten wir keinen vergleichbaren Ablauf belegen. Dort wendest du dich an das LVR-Amt und an die zuständige Obere Denkmalbehörde.
- Kontakt aufnehmen: Du schreibst dem Sachgebiet Sondengehen und Magnetangeln der LWL-Archäologie. Dabei nennst du den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem oder der du suchen willst.
- Gruppengespräch besuchen: Das Gespräch ist laut LWL kostenlos, dauert etwa zwei Stunden und findet mehrmals im Monat in Münster oder digital statt. Du erfährst die gesetzlichen Grundlagen, den Weg zur Erlaubnis und die nötige Funddokumentation.
- Flächen auswählen und kartieren: Du wählst Äcker aus und kartierst sie möglichst genau. Alle Flächen müssen innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt liegen, und du brauchst die Betretungserlaubnis des Eigentümers. Die LWL-Archäologie prüft die Flächen.
- Antrag stellen: Den formlosen Antrag nach § 15 DSchG NRW stellst du bei der Oberen Denkmalbehörde. Das ist laut LWL die Kreisverwaltung, bei kreisfreien Städten die Bezirksregierung. Die Karten legst du bei.
- Erlaubnis erhalten: Nach der Abstimmung mit der LWL-Archäologie stellt die Obere Denkmalbehörde die Erlaubnis aus und erhebt dafür eine Gebühr. Sie liegt laut LWL derzeit im zweistelligen Bereich.
- Funde vorlegen: Funde werden dokumentiert und einmal im Jahr bei der zuständigen Ansprechperson vorgelegt. Eine Folgeerlaubnis gilt laut LWL zwei bis drei Jahre und umfasst Äcker im ganzen Kreisgebiet, ohne sichtbare Bodendenkmäler und ohne neue Kartierung.
Wie ein Antrag allgemein aufgebaut ist, erklärt die Seite Genehmigung zum Sondeln. Das Fachwort steht im Glossar unter Nachforschungsgenehmigung.
Keine Rechtsberatung: Diese Seite fasst Gesetzestexte und Behördenangaben zusammen und ersetzt keine Auskunft im Einzelfall. Maßgeblich sind das Denkmalschutzgesetz des Landes und die Antwort der zuständigen Behörde. Einen Überblick über alle Länder findest du unter Rechtslage beim Sondeln.
Schatzregal: Wem gehört der Fund in Nordrhein-Westfalen?
Das Schatzregal ist in NRW weit gefasst. Nach § 18 DSchG NRW werden bewegliche Bodendenkmäler, die herrenlos sind oder so lange verborgen waren, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Anders als etwa in Niedersachsen ist das Schatzregal nicht auf bestimmte Fundorte oder Anlässe beschränkt. Das Land kann das Eigentum später auf den Landschaftsverband, den Kreis, die Gemeinde, den Grundstückseigentümer oder den Entdecker übertragen.
Wer ablieferungspflichtige Funde abgibt, soll eine angemessene Belohnung in Geld erhalten. Stammt die Entdeckung aus einer unerlaubten Nachforschung, soll die Belohnung entfallen. Die allgemeine Regel in § 984 BGB (Hadrianische Teilung: Entdecker und Eigentümer je zur Hälfte) wird bei beweglichen Bodendenkmälern vom Landesrecht verdrängt. Laut LWL erhalten Finder für vorgelegte Funde, die ein Bodendenkmal charakterisieren, in der Regel eine Abgabebelohnung. Ob und wie viel, entscheidet im Einzelfall die Oberste Denkmalbehörde.
Fund melden: An wen und wie schnell?
Wer ein Bodendenkmal entdeckt, zeigt das nach § 16 Abs. 1 DSchG NRW unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde oder dem zuständigen Denkmalfachamt an. Die Stelle, die die Anzeige erhält, informiert die jeweils andere und die Obere Denkmalbehörde. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Grundstückseigentümer, der Besitzer und die Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung geführt haben. Meldet einer von ihnen, sind die übrigen befreit.
Danach lässt du das Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte bis eine Woche nach der Anzeige unverändert. Die Obere Denkmalbehörde kann die Stelle früher freigeben oder die Frist verlängern. Außerdem sind meldepflichtige Bodendenkmäler dem Land bis zu sechs Monate zur Auswertung zu überlassen (§ 17). Mehr zum Ablauf steht auf der Seite Fundmeldung und Schatzregal.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Zwei Fachämter plus Köln. Das Land ist nach den Landschaftsverbänden geteilt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Gebiet, in dem du suchen willst:
| Gebiet | Denkmalfachamt für Bodendenkmalpflege |
|---|---|
| Rheinland | LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland |
| Westfalen-Lippe | LWL-Archäologie für Westfalen |
| Stadtgebiet Köln | Stadt Köln, anstelle des Landschaftsverbands Rheinland |
Das gilt nach § 22 Abs. 2 DSchG NRW. Willst du in beiden Landesteilen suchen, sprich beide Fachämter an.
Magnetangeln ist ebenfalls erlaubnispflichtig. Das stellt die LWL-Archäologie klar. Die Regeln ähneln denen für Sondengänger. Mehr zum Hobby allgemein steht auf der Seite Magnetfischen: Was ist erlaubt?.
Informationsveranstaltungen. Die LWL-Archäologie bietet Informationsveranstaltungen für Sondengänger an, digital und vor Ort in Münster. Die Anmeldung läuft per E-Mail. Zur Haltung der Szene passt der Sondel-Kodex.
Kampfmittel in Nordrhein-Westfalen
Hier gibt es ebenfalls zwei Dienste. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland sitzt bei der Bezirksregierung Düsseldorf und betreut die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln. Für Westfalen-Lippe ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Bei einem verdächtigen Fund fasst du nichts an und rufst im Zweifel die Polizei unter 110. Mehr dazu auf der Seite Kampfmittel beim Sondeln.
Munition oder Kampfmittel gefunden? Nicht anfassen, nicht bewegen, nicht weiter graben. Stelle markieren, Abstand halten und sofort die Polizei unter 110 verständigen – sie informiert den zuständigen Kampfmittelräumdienst.
Eigentümer und Wald
Die Erlaubnis ersetzt nicht die Zustimmung des Eigentümers. Laut LWL brauchst du in NRW immer beides: die Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde und das Einverständnis des Grundstückseigentümers. Rechtlich ergibt sich das aus § 903 BGB. Im Wald erlaubt § 14 BWaldG das Betreten zur Erholung, ein Recht zur Sondensuche ergibt sich daraus nicht. Was das Landeswaldrecht von NRW im Einzelnen sagt, haben wir nicht ausgewertet. Die LWL-Archäologie beschreibt für die Suche Äcker als Wunschflächen. Mehr zum Thema auf der Seite Sondeln im Wald.
Nachbarländer im Vergleich
- Niedersachsen: Dort steht ein Pflicht-Theoriekurs am Landesamt vor der Genehmigung, und das Schatzregal gilt nur in bestimmten Fällen.
- Hessen: Die Genehmigung kommt von der hessenARCHÄOLOGIE, und das Schatzregal ist eingeschränkt.
- Rheinland-Pfalz: Die Genehmigung erteilt die untere Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit der Landesarchäologie, und sie gilt nur für ein festgelegtes Gebiet.
Fazit: Sondeln in Nordrhein-Westfalen
In NRW entscheidet die Obere Denkmalbehörde über deine Erlaubnis, während LVR und LWL fachlich beraten und die Stadt Köln für ihr Gebiet die Fachamtsaufgabe übernimmt. Bewegliche Bodendenkmäler gehören mit der Entdeckung dem Land. Gemeldet wird unverzüglich, und die Fundstelle bleibt eine Woche unverändert. Starte mit dem Gespräch beim zuständigen Fachamt und kläre danach die Ausrüstung. Für die Gerätewahl hilft später die Bestenliste für Einsteiger. Einen Überblick über alle Länder findest du unter Rechtslage beim Sondeln.
Häufige Fragen
Wo darf man in Nordrhein-Westfalen ohne Genehmigung sondeln?
Erlaubnisfrei ist die Suche mit einem geeigneten Suchgerät nur, wenn eine andere Rechtsvorschrift dich dazu befugt. Eine allgemein erlaubnisfreie Fläche nennen die Quellen nicht. Laut LWL brauchst du außerdem immer das Einverständnis des Grundstückseigentümers. Frag im Zweifel bei der Oberen Denkmalbehörde nach.
Was kostet eine Sondelgenehmigung in Nordrhein-Westfalen?
Das Gruppengespräch beim LWL ist laut LWL kostenlos. Für die Erlaubnis erhebt die Obere Denkmalbehörde eine Gebühr, die laut LWL derzeit im zweistelligen Bereich liegt. Einheitlich veröffentlicht ist sie nicht, deshalb erfragst du den aktuellen Betrag bei der Behörde.
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis sondle?
Die LWL-Archäologie weist darauf hin, dass bei Verstößen Bußgelder drohen. Eine Höhe nennen wir nicht, weil wir sie nicht geprüft haben. Zusätzlich soll bei unerlaubten Nachforschungen in der Regel keine Belohnung für Funde gezahlt werden, und wiederholte Verstöße können die Zuverlässigkeit für künftige Erlaubnisse kosten.
Muss ich jeden Fund melden?
Meldepflichtig ist die Entdeckung von Bodendenkmälern, unverzüglich und an die Untere Denkmalbehörde oder das Fachamt. Ob ein Fund ein Bodendenkmal ist, kannst du oft nicht selbst beurteilen. Mit Erlaubnis dokumentierst du in Westfalen-Lippe laut LWL ohnehin alle geborgenen Funde und legst sie einmal im Jahr vor.
Ist für Sondengänger der LVR oder der LWL zuständig?
Das hängt vom Suchgebiet ab. Im Rheinland ist es das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, in Westfalen-Lippe die LWL-Archäologie. Im Stadtgebiet Köln nimmt die Stadt Köln diese Aufgabe wahr. Die Erlaubnis selbst erteilt jeweils die Obere Denkmalbehörde, nicht das Fachamt.
Darf ich in Nordrhein-Westfalen im Wald sondeln?
Eine eigene Regel für den Wald haben wir in den Quellen nicht gefunden. Es gelten Erlaubnispflicht und Eigentümerzustimmung. Das Betretungsrecht nach § 14 BWaldG gibt dir kein Recht zur Sondensuche. Die LWL-Archäologie nennt für die Suche Äcker als Wunschflächen. Frag die Behörde, was deine Erlaubnis abdeckt.
Ist Magnetangeln in Nordrhein-Westfalen erlaubnispflichtig?
Ja, laut LWL-Archäologie ist auch das Magnetangeln erlaubnispflichtig. Es gelten ähnliche Regelungen wie für Sondengänger. Auch hier brauchst du laut LWL das Einverständnis des Grundstückseigentümers.
Quellen & Stand
- DSchG NRW (Fassung ab 1.9.2026), recht.nrw.de (Abrufdatum 20.10.2026)
- LWL-Archäologie: Sondengehen und Magnetangeln (Abrufdatum 20.10.2026)
- LVR-Amt für Bodendenkmalpflege (Abrufdatum 20.10.2026)
- Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigung (Abrufdatum 20.10.2026)
- Bezirksregierung Arnsberg – KBD Westfalen-Lippe (Abrufdatum 20.10.2026)
- § 984 BGB: Schatzfund (Abrufdatum 20.10.2026)
- § 903 BGB: Befugnisse des Eigentümers (Abrufdatum 20.10.2026)
- § 14 BWaldG: Betreten des Waldes (Abrufdatum 20.10.2026)
Diese Seite ist eine redaktionelle Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Gesetze und die Auskunft der zuständigen Behörde. Letzte Prüfung: 20. Oktober 2026.
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