Sondeln & Recht

Sondeln in Baden-Württemberg: Genehmigung, Regeln, Fundmeldung

Genehmigung, Schatzregal und Fundmeldung in Baden-Württemberg: die Regeln und die zuständige Stelle verständlich erklärt.

Keine Rechtsberatung · Quellen mit Abrufdatum am Seitenende

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Die Antwort in Kürze

In Baden-Württemberg brauchen Nachforschungen nach Kulturdenkmalen eine Genehmigung des Landesamts für Denkmalpflege (§ 21 DSchG). Das Schatzregal gilt eingeschränkt (§ 23). Funde sind unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde zu melden (§ 20). Metalldetektoren nennt das Gesetz nicht ausdrücklich. Das ist keine Rechtsberatung.

Redaktion Metalldetektor-Guide Aktualisiert am 20. Oktober 2026 So vergleichen wir
Inhalt dieser Seite
  1. Sondeln in Baden-Württemberg auf einen Blick
  2. Brauche ich in Baden-Württemberg eine Genehmigung?
  3. Schatzregal: Wem gehört der Fund in Baden-Württemberg?
  4. Fund melden: an wen und wie schnell?
  5. Besonderheiten in Baden-Württemberg
  6. Kampfmittel in Baden-Württemberg
  7. Eigentümer und Wald
  8. Nachbarländer im Vergleich
  9. Fazit

Sondeln in Baden-Württemberg auf einen Blick

Die Regeln für den Südwesten stehen in einem einzigen Gesetz, dem Denkmalschutzgesetz des Landes. Die Tabelle fasst zusammen, was für dich als Sondengänger zählt. Maßgeblich bleibt der Gesetzestext, die Quellen findest du unten auf der Seite.

PunktRegel
GenehmigungJa, für Nachforschungen mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken (§ 21 DSchG). Metalldetektoren nennt das Gesetz nicht ausdrücklich.
SchatzregalJa, eingeschränkt (§ 23 DSchG)
FundmeldungAn eine Denkmalschutzbehörde oder die Gemeinde (§ 20 Abs. 1 DSchG)
FristUnverzüglich; Fund und Fundstelle bis zum Ablauf des 4. Werktags nach der Anzeige unverändert lassen
BehördeLandesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
RechtsgrundlageDenkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG), §§ 20–23 und § 27

Brauche ich in Baden-Württemberg eine Genehmigung?

Ja, wenn du gezielt nach Kulturdenkmalen suchst. Sinngemäß sagt § 21 DSchG: Nachforschungen, besonders Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, brauchen eine Genehmigung. Erteilt wird sie vom Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde. Das Landesamt gehört zum Regierungspräsidium Stuttgart. Eine Nachforschungsgenehmigung ist also keine Formalität am Rande, sondern die Voraussetzung für die gezielte Suche nach archäologischen Zeugnissen, etwa einem Bodendenkmal.

Ehrlich gesagt: Der Gesetzestext spricht von Nachforschungen und Grabungen, Metalldetektoren nennt er nicht. Ob eine bestimmte Suche mit der Sonde unter § 21 fällt, lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen. Verlass dich deshalb nicht auf deine eigene Auslegung, sondern frag das Landesamt, bevor du das Gerät in Betrieb nimmst. Ein Sondengänger-Programm des Landes konnten wir nicht belegen.

So gehst du am besten vor:

  1. Eigentümer klären: Ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers suchst du nicht (§ 903 BGB). Die Denkmalgenehmigung ersetzt seine Erlaubnis nicht.
  2. Beim Landesamt nachfragen: Beschreibe Fläche und Zweck deiner Suche und frag, ob eine Genehmigung nach § 21 nötig ist.
  3. Schutzgebiete abklären: Erkundige dich, ob die Fläche in einem Grabungsschutzgebiet liegt. Dort sind Arbeiten nach § 22 genehmigungspflichtig.
  4. Erst dann suchen: Wo eine Genehmigung nötig ist, hast du sie vor dem ersten Spatenstich in der Hand.

Den allgemeinen Ablauf bei Anträgen beschreibt die Seite Genehmigung zum Sondeln. Welche Kosten das Land für eine Genehmigung verlangt, haben wir nicht gefunden. Frag bei der Behörde nach.

Schatzregal: Wem gehört der Fund in Baden-Württemberg?

Das Schatzregal legt fest, dass bestimmte Funde automatisch dem Land gehören. In Baden-Württemberg gilt es nur eingeschränkt (§ 23 DSchG). Das Land wird Eigentümer, wenn die Entdeckung bei staatlichen Nachforschungen oder in einem Grabungsschutzgebiet geschieht oder wenn der Fund hervorragenden wissenschaftlichen Wert hat.

Daneben gilt die Regel des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Schatzfunde, die § 984 BGB. Ein Schatz ist eine Sache, die so lange verborgen war, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Wird er entdeckt, erwerben Entdecker und Eigentümer der Sache, in der er lag, je zur Hälfte das Eigentum. Juristen nennen das Hadrianische Teilung. Ein landesrechtliches Schatzregal geht dieser Teilung vor. Für Funde, die nicht unter § 23 fallen und ein Schatz im Sinne des BGB sind, bleibt es bei der Hälfte-Hälfte-Regel.

Wichtig: Ob dir ein Fund ganz oder teilweise gehört, ändert nichts an der Meldepflicht. Wer sich einen Fund zueignet, der dem Land gehört, riskiert den Vorwurf der Unterschlagung (§ 246 StGB). Die Grundregeln für faires Verhalten fasst der Sondel-Kodex zusammen. Wie das Schatzregal im Detail wirkt, erklärt Fundmeldung und Schatzregal. Zu welchem Zeitpunkt das Schatzregal im Land eingeführt wurde, ist in unseren Quellen nicht belegt.

Fund melden: an wen und wie schnell?

§ 20 Abs. 1 DSchG verlangt, dass Funde unverzüglich angezeigt werden. Ansprechpartner ist eine Denkmalschutzbehörde oder die Gemeinde. Du musst also nicht selbst das Landesamt ausfindig machen; die Gemeinde reicht als erste Anlaufstelle.

Danach gilt eine Schutzfrist: Fund und Fundstelle bleiben bis zum Ablauf des 4. Werktags nach der Anzeige unverändert. Damit kann die Behörde die Stelle prüfen. Das heißt: nichts weiter ausgraben, nichts umlagern, die Stelle möglichst so lassen, wie du sie vorgefunden hast. Mach Fotos und notiere den Fundort, das hilft bei der Meldung.

Auch ein Lesefund, den du ohne Graben an der Oberfläche aufliest, kann für die Archäologie interessant sein. Im Zweifel fragst du die Behörde. Melde lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

  • Grabungsschutzgebiete: Die untere Denkmalschutzbehörde kann sie per Rechtsverordnung festlegen. In diesen Gebieten sind Arbeiten genehmigungspflichtig (§ 22 DSchG).
  • Bußgeld: Verstöße gegen § 21 sind Ordnungswidrigkeiten. Die Geldbuße kann bis in den sechsstelligen Bereich reichen, in besonders schweren Fällen liegt die Höchstgrenze doppelt so hoch (§ 27 DSchG).

Keine Rechtsberatung: Diese Seite gibt den Stand der Quellen wieder und ersetzt keine Auskunft der Behörde. Eine Übersicht zur Rechtslage in ganz Deutschland findest du unter Rechtslage beim Sondeln.

Kampfmittel in Baden-Württemberg

Zuständig für Kampfmittel ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart. Informationen bietet das Regierungspräsidium auf seiner Themenseite zu Kampfmitteln. Wer verdächtige Gegenstände findet, fasst sie nicht an, verlässt die Stelle und ruft die Polizei unter 110. Mehr dazu steht auf der Seite Kampfmittel beim Sondeln.

Munition oder Kampfmittel gefunden? Nicht anfassen, nicht bewegen, nicht weiter graben. Stelle markieren, Abstand halten und sofort die Polizei unter 110 verständigen – sie informiert den zuständigen Kampfmittelräumdienst.

So handelst du richtig bei Munitionsfunden

Eigentümer und Wald

Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt dem Eigentümer das Recht, andere von jeder Einwirkung auf seine Sache auszuschließen (§ 903 BGB). Auf Äckern, Wiesen und in Gärten brauchst du deshalb immer seine Zustimmung, auch dann, wenn das Land eine Genehmigung erteilt hat.

Im Wald erlaubt § 14 BWaldG das Betreten zur Erholung. Ein Recht zur Sondensuche ergibt sich daraus nicht. Was das Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg im Einzelnen regelt, haben wir nicht geprüft, deshalb treffen wir dazu keine Aussage. Mehr zum Thema steht auf der Seite Sondeln im Wald.

Nachbarländer im Vergleich

Wer über die Landesgrenze fährt, bewegt sich in einem anderen Rechtsrahmen.

  • Bayern: Eine allgemeine Nachforschungsgenehmigung gibt es nicht, dafür gilt auf eingetragenen Bodendenkmälern ein Verbot technischer Ortungsgeräte.
  • Hessen: Nach Angaben der hessenARCHÄOLOGIE braucht jede private oder fachliche Suche nach archäologischen Funden eine Nachforschungsgenehmigung.
  • Rheinland-Pfalz: Das Gesetz nennt Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten ausdrücklich und verlangt dafür eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.

Im Überblick zeigt dir die Sondel-Karte, wie sich die Länder unterscheiden.

Fazit

In Baden-Württemberg brauchst du für die gezielte Suche nach Kulturdenkmalen eine Genehmigung des Landesamts für Denkmalpflege. Das Gesetz nennt Detektoren nicht beim Namen, deshalb ist die Anfrage beim Landesamt der sichere Weg. Funde meldest du unverzüglich, die Fundstelle bleibt vier Werktage unverändert. Wer das beachtet und den Eigentümer um Erlaubnis bittet, sucht auf der sicheren Seite. Wenn du noch ein Gerät für den Einstieg suchst, hilft der Vergleich Metalldetektoren für Anfänger.

Häufige Fragen

Wo darf man in Baden-Württemberg ohne Genehmigung sondeln?

Eine pauschale Freigabe gibt es nicht. Genehmigungspflichtig sind Nachforschungen mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken (§ 21 DSchG), Metalldetektoren nennt das Gesetz aber nicht ausdrücklich. Ob deine Suche darunter fällt, klärst du mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Auf fremdem Grund brauchst du außerdem immer die Zustimmung des Eigentümers. Das ist keine Rechtsberatung.

Was kostet eine Sondelgenehmigung in Baden-Württemberg?

Die Gebühren sind in unseren Quellen nicht einheitlich veröffentlicht. Frag beim Landesamt für Denkmalpflege nach, bevor du einen Antrag stellst. Dort erfährst du auch, welche Unterlagen die Behörde braucht.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung sondle?

Verstöße gegen § 21 DSchG sind Ordnungswidrigkeiten. Die Geldbuße kann bis in den sechsstelligen Bereich reichen (§ 27 DSchG). Dazu kommt der Ärger mit dem Grundstückseigentümer, wenn du ohne seine Erlaubnis suchst. Eignest du dir einen Fund an, der dem Land gehört, kommt eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung in Betracht.

Muss ich jeden Fund melden?

Melden musst du, was als Kulturdenkmal in Betracht kommt, und zwar unverzüglich bei einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde (§ 20 Abs. 1 DSchG). Wo die Grenze im Einzelfall liegt, entscheidet die Behörde. Im Zweifel meldest du lieber einmal zu viel. Fund und Fundstelle bleiben bis zum Ablauf des 4. Werktags nach der Anzeige unverändert.

Darf ich in Baden-Württemberg im Wald sondeln?

Das Betreten des Waldes zur Erholung ist nach § 14 BWaldG gestattet, ein Recht zur Sondensuche ergibt sich daraus aber nicht. Du brauchst die Zustimmung des Waldbesitzers und gegebenenfalls die denkmalrechtliche Genehmigung. Was das Landeswaldgesetz regelt, haben wir nicht geprüft.

Quellen & Stand

Diese Seite ist eine redaktionelle Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Gesetze und die Auskunft der zuständigen Behörde. Letzte Prüfung: 20. Oktober 2026.